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KI in der Verwaltung, ohne Blindflug
Künstliche Intelligenz ist kein Zukunftsthema mehr. Sie steckt in Werkzeugen, die Verwaltungen bereits nutzen. Die politische Frage lautet nicht, ob der Kanton Luzern damit in Berührung kommt. Sie lautet, zu welchen Bedingungen.
Ich bin für den Einsatz, wo er konkrete Arbeit abnimmt. Eine Zusammenfassung eines internen Entwurfs, ein verständlicherer Hinweis, eine Vorsortierung von Gesuchen: Das kann Wartezeit senken. Es kann auch schiefgehen, wenn niemand prüft, was das System auslässt oder erfindet.
Deshalb eine einfache Grenze. Wo ein Entscheid in die Rechtsposition eines Menschen eingreift, bleibt eine zuständige Person verantwortlich. Steuern, Soziales, Schule, Bewilligungen. Ein Modell kann vorbereiten. Es unterschreibt nicht.
Dazu gehört Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung. Wenn ein Text maschinell vorbereitet wurde, soll das erkennbar sein. Und es braucht eine Adresse, an die man sich wenden kann. Automatisierung ohne Auskunftsstelle ist kein Service.
Genauso klar ist der Umgang mit Daten. Angaben aus der kantonalen Verwaltung sind kein Vorrat, den ein Anbieter nebenbei zum Trainieren verwenden darf. Das gehört in den Vertrag, bevor ein Pilot startet: Zweck, Ort der Bearbeitung, Löschung, Ausstieg. Ein Pilot ohne Abbruchkriterium wird zur Gewohnheit.
In den Schulen und in der Berufsbildung reicht es nicht, Werkzeuge zu verbieten oder sie kommentarlos zuzulassen. Junge Menschen sollen sie anwenden und prüfen können. Das ist eine Bildungsaufgabe des Kantons, nicht nur eine Einkaufsfrage der Informatik.
Der Kantonsrat muss bei KI-Vorlagen nach dem Problem fragen, nicht nach dem Produktnamen. Was wird besser, für wen, mit welchen Daten, zu welchen Kosten, und woran erkennen wir, dass wir aufhören? Wer diese Fragen nicht beantworten kann, ist nicht bereit für den Einsatz.
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